In der sonderpädagogischen Grundversorgung werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen in den Bereichen Lernen, Verhalten und Sprache Förderschullehrerstunden zur
Verfügung gestellt. Für die Grundschulen beträgt die Zuweisung an Förderschullehrerstunden rechnerisch zwei Stunden pro Klasse.