Klassenelternvertretung


Die oder der Vorsitzende der Vertretung einer Klassenelternschaft vertritt zum einen  die Interessen der Eltern einer Klasse und ihrer Kinder und zum anderen ist sie (er) auch Ansprechpartner für die Schulleitung und die Lehrer der Klasse, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt.

 

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, der Elternschaft Inhalt, Planung und Gestaltung ihres Unterrichts und die Notengebung zu erläutern.

 

In der Regel lädt die/der Vorsitzende die Eltern zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein.


Hier finden sie die Namen der Elternvertreterinnen und Elternvertreter:


Klassen

Vorsitzende(r)/

Stellvertr. Vors.

Telefon

   
Klasse 4




Klasse 5




Klasse 6a




Klasse 7a




Klasse 7b




Klasse 8




Klasse 9a




Klasse 9b




Klasse 10a




Klasse 10b




Koop-Klasse