Die oder der Vorsitzende der Vertretung einer Klassenelternschaft vertritt zum einen die Interessen der Eltern einer Klasse und ihrer Kinder und zum anderen ist sie (er) auch Ansprechpartner für die Schulleitung und die Lehrer der Klasse, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, der Elternschaft Inhalt, Planung und Gestaltung ihres Unterrichts und die Notengebung zu erläutern.
In der Regel lädt die/der Vorsitzende die Eltern zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein.
Klassen |
Vorsitzende(r)/ Stellvertr. Vors. |
Telefon |
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Klasse 4 |
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Klasse 5 |
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Klasse 6a |
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Klasse 7a |
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Klasse 7b |
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Klasse 8 |
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Klasse 9a |
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Klasse 9b |
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Klasse 10a |
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Klasse 10b |
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Koop-Klasse |
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