Förderschwerpunkt Sprache


 

 

 

 

1.         Sprachauffällige Kinder

 

 

 

Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Sprache", die
in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs
und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass

 

ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Schwerpunkt Sprache festgestellt wird, können in Sprachheilklassen unterrichtet werden.

 

 

 

2.            Aufnahme in die Hacheschule,
Bereich Förderschule Schwerpunkt Sprache

 

 

 

Die Klassen der Förderschule Schwerpunkt Sprache,

 

im Weiteren „Sprachheilklassen“ genannt, sind eine schulische Einrichtung zur Förderung sprachauffälliger Kinder. In der Regel gelten für die Aufnahme zwei
zentrale Bedingungen:

 

 

 

-       Die Sprachauffälligkeiten des Kindes sind so umfangreich, dass sie nicht durch außerschulische  Maßnahmen (ambulante Therapie)

 

zu beheben sind.

 

 

 

-       Es scheint gewährleistet zu sein, dass das Kind
dem Curriculum einer normalen
Grundschulklasse folgen kann.

 

Vor einer Aufnahme muss zunächst immer ein    sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im

 

Bereich Sprache festgestellt werden.

 

 

 

Dazu ist Folgendes zu tun:

 

 

 

-       Teilen Sie bitte der zuständigen

 

Grundschule oder der Hacheschule möglichst frühzeitig mit, dass Sie bei Ihrem Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf im Bereich

 

der Sprache und des Sprechens vermuten.

 

 

 

-       Die jeweilige Schulleitung wird dann ggf. ein
Verfahren zur Feststellung eines sonder-
pädagogischen Unterstützungsbedarfes

 

einleiten.

 

 

 

-       Nach der Begutachtung und der Erstellung eines Fördergutachtens findet unter dem Vorsitz der jeweiligen Schulleitung eine Förderkommission
statt, in der auch Sie als Erziehungsberechtigte vertreten sind. Es erfolgt eine Beratung über

 

den möglichen sonderpädagogischen Förder-schwerpunkt und es wird Ihr Schulwunsch

 

aufgenommen.

 

 

 

-       Über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes entscheidet die Landesschul-
behörde, von der Sie eine entsprechende
Verfügung zugestellt bekommen.

 

 

 

    Während des gesamten Verfahrens werden die Erziehungsberechtigten über alle Schritte informiert und am Verfahren beteiligt.

 

3.            Ziel der Förderschule Schwerpunkt Sprache

 

 

 

Das Ziel der Sprachheilklassen ist es, die Kinder so zu unterrichten und zu fördern, dass sie möglichst problemlos in ihre zuständige Grundschule zurückgeschult werden können.

 

 

 

Die Sprachheilklassen unterrichten nach den Kerncurricula (Lehrplänen) der Grundschule.

 

Der Unterricht berücksichtigt den individuellen Entwicklungsstand und den Förderbedarf jedes einzelnen Kindes. Der Unterrichtsstoff wird speziell für sprachauffällige Kinder aufbereitet.

 

 

 

Die Kinder erhalten zudem durch eine zeitliche Streckung die Möglichkeit, grundlegende sprachliche Fähigkeiten aufzubauen, über die sie bei der Einschulung noch nicht verfügen, die jedoch für einen erfolgreichen Besuch der Grundschule unerlässlich sind. D. h. der Unterrichtsstoff der Klasse 1 der Grundschule wird auf zwei Schuljahre verteilt (SR 1 und SR 2).

 

 

 

Im dritten Schulbesuchsjahr (SR 3) erarbeiten die Sprachheilklassen die Lerninhalte der 2. Grundschulklasse. In der Regel erfolgt dann ein Wechsel in die wohnortnahe Grundschule.

 

 

 

In Ausnahmefällen kann ein Wechsel bereits nach 2 Schulbesuchsjahren stattfinden, wenn die sprachliche Auffälligkeit bis zu diesem Zeitpunkt bereits so aufgearbeitet ist, dass eine besondere Förderung in der Sprachheilklasse nicht mehr notwendig ist.

 

 

 

4.           Organisation des Förderschwerpunkts
Sprache der Hacheschule

 

 

 

 

 

Bei den Sprachheilklassen handelt es sich um kleine Klassen, in denen sich 8 bis 14 Schülerinnen und
Schüler befinden.

 

 

 

Die Lehrkräfte sind Fachkräfte , die speziell für

 

diese Tätigkeit ausgebildet wurden (Förderschul-

 

lehrer mit der Qualifikation Sprachheilpädagogik).

 

 

 

Im Lesen, Schreiben und Rechnen werden
besondere Methoden angewandt, die die
Schülerinnen und Schüler bei der Aufarbeitung ihrer individuellen Lernproblematiken unterstützen.

 

 

 

In der Regel findet der Unterricht in der Kernzeit

 

von der 1. bis zur 4. Stunde statt.

 

 

 

Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf eine kostenlose Beförderung.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen die
Schulleitung der Hacheschule und
die Lehrkräfte der Sprachheilklassen zur
Verfügung (Tel: 0421 804244).

 

 

Auch Hospitationen sind nach vorheriger Anmeldung  möglich.